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TOP-Downloads: die beliebtesten downloads

Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen

Seit 1. Januar 2009 sind die neuen Formulare für die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen verbindlich. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Finanzämter dürfen die alten Formulare dann nicht mehr akzeptieren.

BMF-Schreiben Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG);
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom
10. Oktober 2007

15 Seiten, kostenlos

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Vereinsstatistik 2008

Ergebnisse der Erhebung „Eingetragene Vereine in Deutschland 2008“ inkl. Datenblätter, Tabellen, 45 Grafiken.

In Deutschland gab es im Sommer 2008 554.401 eingetragene Vereine (e. V.). Das sind ca. 6.743 Vereine auf 1 Million Bundesbürger. Spitzenreiter ist das Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 115.000 Vereinen. Im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen führt das Saarland mit 9.006 Vereine/Mio. Einwohner.
Scheinbar zurückgegangen ist die Anzahl der Vereine in Deutschland: mit aktuell 554.401 eingetragenen Vereinen existierten im Jahr 2008 knapp 40.000 Vereine weniger als noch vor drei Jahren.
Aber: die zahlenmäßige Statistik trügt! In den vergangenen beiden Jahren stellten viele Amtsgerichte, bei denen die örtlichen Vereinsregister geführt werden, auf EDV um. Im Rahmen dieser Umstellung wurden auch viele „Karteileichen“ gelöscht. So zumindest lautet die Antwort auf entsprechende Anfragen aus Bremen, Hamburg und weiteren zuständigen Amtsgerichten aus ganz Deutschland.
Nach Einschätzung der V&M Service GmbH aus Konstanz, welche die Vereinszene seit 15 Jahren beobachtet, hat sich der „dritte Sektor“ vergrößert.

Die vierte bundesweite statistische Erhebung der V & M Service GmbH, Konstanz, wurde im Sommer 2008 in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Soziologie der Universität zu Köln durchgeführt.

32 Seiten, 8,00 Euro

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Umsatzsteuer: Änderung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen der Zweckbetriebe von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 AO); Änderung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG durch Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2007.

Rundschreiben des Bundesministerium der Finanzen an die Oberste Finanzbehörden der Länder (DOK 2007/0056035):

Durch Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2007 ist § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG um folgenden Satz 3 ergänzt worden:
„Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeührt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht.“ ...

7 Seiten, kostenlos

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Telemediengesetz ab 1. März 2007

Auswirkungen auf Ihre Internet-Präsentation und E-Mail-Verkehr:
- Impressumpflicht auf Websites
- Datenschutzerklärung auf Websites
- Versand von Werbe-Emails (und Newsletter) und deren Kennzeichnung

Der Bundestag hat am 18. Januar 2007 das Elektronische Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verabschiedet, das am 1. März 2007 in Kraft tritt. Kernstück des neuen Gesetzes ist das in Art. 1 geregelte Telemediengesetz (TMG), das die rechtlichen Anforderungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste – die so genannten Telemedien – regeln und vereinheitlichen soll. Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind.

41 Seiten, 2,90 Euro

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Anbieterkennzeichnung im Internet

Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i. S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i. S. von § 1 Abs. 1 BGB- InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

BGH, Urteil v. 20. Juli 2006 - I ZR 228/ 03- OLG München/LG MünchenI

14 Seiten, 1,90 Euro

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Spendendosenaktionen: Sammeln in Ladengeschäften

Sammeln „an der Theke“ als Fundraisingmaßnahme: so gelingt's.

In vielen Ladengeschäften stehen sie an der Theke oder in der Nähe der Kasse: Spendendosen örtlicher oder überregionaler Organisationen. Haben Sie sich auch einmal überlegt, „an der Theke“ zu sammeln? Hier finden Sie Anregung und Tipps dazu.

Geeignete Standorte sind Bäckereien, Metzgereien, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen und überall dort, wo Kleingeld anfällt.

Basis der enthaltenen Kalkulation ist die Auswertung einer regional tätigen karitativen Organisation, welche in zwei Jahren Kosten und Erlöse akribisch aufzeichnete. Aufgestellt wurden im Erhebungszeitraum 800 Spendendosen in den verschiedensten Ladengeschäften (Lebensmittelhandel, Metzgerei, Bäckerei, Tankstelle etc.) und Dienstleistungsbetrieben (Apotheke, Friseur, Banken usw.).

Ergebnis: Gespendet wird überall – nur unterschiedlich viel. Unterschiedliche Ergebnisse gab es nicht nur im Ladentypus sondern auch bei der Lage des Ladengeschäfts/Ladenzentrum, 1A-Lage, 1B-Lage usw.

Wie Sie Ihre Spendendosenaktionen in Ladengeschäften optimal planen und effektiv umsetzen lesen Sie in diesem praxisnahen Beitrag. Inklusive Muster für die Aufstellung und Auswertung der Spendenerlöse.

5 Seiten, 4,80 Euro

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Adressen Staatsanwaltschaften Deutschland

Adressen Staatsanwaltschaften in Deutschland für Ihr Bußgeld-Fundraising im Excel-Format.

Nützliche Adressen für Geldauflagen- und Bußgeldakquise im Fundraising. Bitte beachten Sie auch unser download-Angebot Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren incl. Adressen Gerichte Deutschland im Excel-Format.

169 Adressen „Staatsanwaltschaften Deutschland“ (Stand 2009) als Excel-Tabelle mit Postanschriften, Telefon, Telefax und teilweise Email, homepage. Selektierbar nach Postleitzahl, Bundesland …

5 Seiten, 3,50 Euro

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Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren

Wer Kontakte zu Richterkreisen und Staatsanwälten hat oder die seiner Anwälte nutzen kann, hat schon einen Vorsprung in der Bußgeldakquise: Er weiß mehr über die Zielgruppe und hat ein Feingefühl dafür wie sie denkt und reagiert. Ob er schon die richtigen Kontakte für die Zuweisung von Geldauflagen hat – so der korrekte Begriff – wird sich erweisen müssen.

820 Adressen „Gerichte Deutschland“ (Stand 2009) als Excel-Tabelle mit Postanschriften, größtenteils mit Telefon, Telefax, Email, homepage

Geldauflagen- und Bußgeldakquise im Fundraising
Diese Ausführungen wollen für die richtigen Überlegungen sensibilisieren, um eine Entscheidung in der Akquisition von Geldauflagen und Bußgeldern zu treffen.
Im Zentrum steht die Zielgruppe und die Frage, wie der geeignete Kontakt zu ihr gesucht, aufgebaut und gepflegt werden kann: Es gibt rund 30.000 Richter und Staatsanwälten in Amts- und Land- und Oberlandesgerichten sowie den Staatsanwaltschaften bei diesen Gerichten. Die damit erreichbare Zielgruppe ist inhomogen, da sie nicht exakt nach Zivil- und Strafrichtern, die über Bußgelder entscheiden, selektierbar ist.
Deshalb empfiehlt sich ein mehrstufiges Vorgehen, um die Kernzielgruppe Kernzielgruppe der Strafrichter bei Amts- und Landgerichten sowie die der Staatsanwälte als echte Interessenten zu gewinnen und als Unterstützer an die Anliegen der Organisation zu binden.
In mehreren Stufen gilt es, die Zielgruppe für das Anliegen der eigenen Organisation aufmerksam zu machen und Zug um Zug die Bereitschaft und tatsächliche Unterstützung zu wecken. Nachdem alle persönlichen Kontakte zu den anzusprechenden Kreisen als Multiplikatoren und Empfehler ausgeschöpft sind, nicht zuletzt, um Denkungsart und Bereitschaft für Ihre Anliegen zu testen, stellt sich die Entscheidung, ob und wie die Zielgruppe schriftlich anzusprechen ist.
Ein geeignetes Instrument dazu ist ein Betreuungsprogramm, das eine Kontaktfrequenz von mehreren Anstößen im Jahr beinhaltet.
Der Maßnahmenkatalog beginnt mit einem Schreiben an die Gerichtspräsidenten mit der Bitte um Aufnahme in das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Organisationen und zu anschließender Information zuweisender Richter und Staatsanwälte. Damit kommt der Wunsch der Organisation bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigt zu werden in Umlauf. Aber es ist nur ein erster Schritt und von der Wirkung entspricht dies in etwa dem berühmten Tropfen Wasser auf einen heißen Stein.

Bitte beachten Sie auch unser download-Angebot Adressen Staatsanwaltschaften Deutschland im Excel-Format.

Inklusive 820 Adressen „Gerichte Deutschland“ (Stand 2009) als Excel-Tabelle mit Postanschriften, größtenteils mit Telefon, Telefax, Email, homepage

16 Seiten, 7,50 Euro

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Vereinszeitschriften

Vereins- und Verbandszeitschriften – von der Konzeption zur Realisation

Vereins- und Verbandszeitschriften, Vereinszeitschrift - nicht nur für Mitglieder, Konzeption: So sprechen Sie potentielle Förderer an, Vereinszeitschriften erfordern Kontinuität, Erscheinungsweise, Zeitschriftentitel, Schlagzeilen, Format, Umfang Layout, Schriftarten, Spalten, Farben, Redaktionelle Inhalte, Das Ziel nicht aus den Augen verlieren, Themen, Texte, Lesernutzen, Fotos, Anzeigen, Kooperationen, Mantel,
Produktion: Satz, Druck, Verarbeitung, Versand, Anzeigen, Fremdinserate
Steuerliche Behandlung

13 Seiten, 4,80 Euro

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Nonprofit-Organisationen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Teil der PublicRelations-Maßnahmen ist für Nonprofit-Organisationen eines der wichtigsten Marketinginstrumente. Mit gezielter Informationspolitik werden nicht nur eigene Verbandsziele publiziert sondern kann auch die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beeinflusst werden.

Wie dieses Marketinginstrument funktioniert und richtig eingesetzt wird wird in diesem Band der nonprofit-Schriftenreihe ausführlich und treffend beschrieben. Neben der traditionellen Pressearbeit mit Print- und Funkmedien werden auch neue multimediale Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sowie online-Medien erläutert. Aus dem Inhalt: Zielgruppendefinition und -findung, Themenfindung, Zusammenarbeit mit den Medien, Organisation, Recherche und Pressearchiv, Pressetexte und Pressefotos, Neue Medien, Pressearbeit im Internet, Printmedien, eigene Publikationen, NPO-Zeitschrift.

44 Seiten, 6,00 Euro

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